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// Pyrotechnikgesetz 2010 · PyroTG

Sicherheit.
Restlos legal.

Feuerwerk ist kein Spielzeug. Hier finden Sie alle rechtlichen Grundlagen — Feuerwerksklassen, Altersgrenzen und den sicheren Umgang.

Feuerwerksklassen

F1 – F4

Jugendfeuerwerk

Ab 12 Jahren

Geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärm. Teils auch in geschlossenen Räumen geeignet — z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk.

Kleinfeuerwerk

Ab 16 Jahren

Für die Verwendung im Freien in abgegrenzten Bereichen: Raketen, Batterien, Fontänen. Abgabe nur gegen Lichtbildausweis.

Mittelfeuerwerk

Pyrotechniker-Ausweis

Mittlere Gefahr. Abgabe und Verwendung nur mit gültigem Pyrotechniker-Ausweis und behördlichem Bescheid.

Großfeuerwerk

Pyrotechniker-Ausweis

Nur für Personen mit Fachkenntnissen (Pyrotechniker-Ausweis) und ausschließlich mit behördlichem Bescheid. Profi-Klasse.

Abgabe F3 & F4

Pyrotechnische Gegenstände der Klassen F3 und F4 dürfen ausschließlich an Personen mit gültigem Pyrotechniker-Ausweis und nur gegen behördlichen Bescheid abgegeben werden. Mehr für Profis & Fachhandel →

Sicher zünden

10 Grundregeln
1

Gebrauchsanweisung lesen

Vor dem Zünden jede Verpackung vollständig lesen und die Hinweise befolgen.

2

Standfest aufstellen

Batterien auf festen, ebenen Untergrund stellen und gegen Umfallen sichern.

3

Sicherheitsabstand

Den auf dem Artikel angegebenen Mindestabstand zu Zuschauern unbedingt einhalten.

4

Nie in der Hand

Feuerwerk niemals aus der Hand abbrennen — ausgenommen ausdrücklich dafür zugelassene Artikel.

5

Zünddistanz halten

Nach dem Anzünden zügig zurücktreten. Bei Wind die Windrichtung beachten.

6

Blindgänger

Nicht gezündete Artikel nicht erneut anzünden, sondern wässern und entsorgen.

7

Kein Alkohol

Feuerwerk und Alkohol vertragen sich nicht. Nur nüchtern zünden.

8

Von Gebäuden fern

Nie aus Fenstern, Richtung Menschen, Tieren oder Gebäuden abfeuern.

9

Kinder & Tiere

Kinder fernhalten, Haustiere ins Haus. Lärm und Blitze sind für Tiere belastend.

10

Trocken lagern

Feuerwerk kühl, trocken und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Häufige Fragen

FAQ
Wo darf ich F2-Feuerwerk verwenden?
Im Ortsgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse F2 grundsätzlich verboten und nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig. Außerhalb des Ortsgebiets ist es Erwachsenen ab 16 Jahren unter Einhaltung der Sicherheitsabstände erlaubt. Beachten Sie örtliche Verordnungen.
Brauche ich für eine Show eine Genehmigung?
Großfeuerwerke (F3/F4) sind bewilligungspflichtig. Wir übernehmen den gesamten Behördenweg — von der Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft über den Sicherheitsplan bis zur Abstimmung mit der Feuerwehr. Show anfragen →
Ab welchem Alter darf ich Feuerwerk kaufen?
F1 ab 12 Jahren, F2 ab 16 Jahren. F3 und F4 ausschließlich mit Pyrotechniker-Ausweis. Bei der Abholung im Werksverkauf ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Wie entsorge ich Blindgänger richtig?
Nicht gezündete Artikel mindestens 15 Minuten in Wasser legen, anschließend im Restmüll entsorgen. Niemals ein zweites Mal anzünden.

Fragen zur
Sicherheit?

Unser Team berät Sie persönlich zu Klassen, Genehmigungen und sicherem Umgang.

Kontakt+43 2712 278-0